Allgemeine Verkaufsbedingungen der Rollon GmbH

 

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch bei Lieferung herzustellender oder zu erzeugender
beweglicher Sachen.
(3) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei
Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B.
Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen
dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere
ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk zuzüglich
Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe. Auf Wunsch des Bestellers wird die Ware von uns versandt/geliefert.
Die Versand-/Lieferkosten und die Kostender für den Transport erforderlichen
Verpackung werden in diesem Fall gesondert in Rechnung gestellt. Sie richten sich nach Art, Anzahl,
Größe und Gewicht der bestellten Teile und können daher vernünftigerweise erst berechnet werden, wenn
die Einzelheiten der Bestellung bekannt sind. Wir teilen die Kosten in der Auftragsbestätigung mit.
(2) Der Mindestauftragswert beträgt 40,00 € netto. Der Zuschlag bei unterschreiten dieser Grenze beträgt die Differenz zwischen Auftragswert und Mindestbestellwert. Der Zuschlag wird erhoben, wenn
wir den Besteller auf den Zuschlag hingewiesen haben und dieser die Bestellung daraufhin bestätigt.
(3) Der Kaufpreis sowie etwaige Kosten für Transport und Verpackung sind innerhalb von 30 Tagen nach
Lieferung zu zahlen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig. Die Zahlung hat
ausschließlich auf eines unserer in der Rechnung genannten Konten zu erfolgen. Verzugszinsen werden
in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Geltendmachung von Fälligkeitszinsen und/oder eines höheren
Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so
sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen
ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende
Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder
Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Alle von uns genannten Liefertermine sind bis zur Auftragsannahme bzw. Klärung aller technischen